Energieausweis für Wohngebäude



Ein gültiger Energieausweis ist bei einem Hausverkauf oder bei der Vermietung Pflicht. Grundsätzlich besteht dabei die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Ein Bedarsausweis ist nur in den folgenden Fällen Pflicht:

  • Mehrfamilienhäuser mit weniger als 5 Wohneinheiten, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
  • Neubauten, weil hier eben noch keine Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen (können)
  • nach der nachträglichen Installation eines WDV- Systems oder
  • wenn mehr als 10% eines Außenbauteils erneuert wurde. (Hier müssen erst wieder Verbrauchsdaten aus den letzten 3 Jahren vorliegen.)

Energieausweis nach Bedarf

Bei Energieausweisen unterscheidet man zwischen Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen. Welcher Ausweis für welche Zwecke benötigt wird, haben wir in der unten gezeigten Tabelle zusammengefasst. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, welcher sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Einen Bedarfsenergieausweis erstellen wir Ihnen bereits ab 99,95 EUR. (AKTUELL NICHT ZUR VERFÜGUNG!)

Energieausweis nach Verbrauch

Bei Energieausweisen unterscheidet man zwischen Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen. Welcher Ausweis für welche Zwecke benötigt wird, haben wir in der unten gezeigten Tabelle zusammengefasst. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Einen Verbrauchsenergieausweis erstellen wir Ihnen bereits ab 49,95 EUR.



Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

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Bis zu 4 Wohneinheiten

Ab 5 Wohneinheiten

 

Bis Baujahr 1977

Bedarfsausweis

Freie Wahl

 

Ab Baujahr 1978

Freie Wahl

Freie Wahl

 

Neubau

Bedarfsausweis

Bedarfsausweis